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Wichtige Informationen zu Ihrer Physiotherapie

Bitte beachten Sie:

1.1. Bundeseinheitliche Höchstpreise des GKV-Spitzenverbandes - Gültig ab dem 01.01.2024 - Physiotherapie

Wichtiger Hinweis:
Die Regelbehandlungszeit für eine Maßnahme der Physiotherapie ist in der Leistungsbeschreibung festgehalten.
Jeder Therapeut muss sich bei Verordnungen für gesetzlich Versicherte daran halten. Für eine allgemeine Krankengymnastik hat der Physiotherapeut in der Regel einen Spielraum zwischen 15 und 25 Minuten. In diesen Zeitrahmen fallen neben der Durchführung der eigentlichen Therapieleistung u.a. auch die Desinfektion der Behandlungsliege und das Stoßlüften des Behandlungraumes, die Terminabsprache, das Aufstellen eines individuellen Behandlungsplans, Hilfestellungen beim An-und Ausziehen sowie das Ausstellen der Verlaufsdokumentation und ggf. der Mitteilung an den verordnenden Arzt.

2.1. BBhV-Anlage 9 - Bundesbeihilfefähige (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.5.2023)

2.2. LBhVO-BVO-NRW - Landesbeihilfefähige (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.6.2023)

2.3. KVB - Bundesbahnbeamte (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.8.2023 - Seite 46-58)

2.4. PBeaKK - Postbeamtenkrankenkasse (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.5.2023)

Wichtiger Hinweis:
Die Beihilfefähigen Höchstbeträge liegen im Vergleich zu den Höchstpreisen des GKV-Spitzenverbandes bei objektiver Betrachtung weit unterhalb. Diese Beihilfefähigen Höchstbeträge sind nicht Bestandteil meines Honorarvertrages!
Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Versicherten und ihrem öffentlichen Dienstherrn.

3. GebüTH - Gebührenübersicht für Privatpatienten/-inenn
                 Bestandteil meines Honorarvertrages!
by Buchner & Partner GmbH, 24149 Kiel, Zum Kesselort 53 - www.privatpreise.de

Für die Preisvereinbarungen gilt der, bei der Anmeldung, vereinbarte Honorarvertrag.
Abgerechnet wird in der Regel mit dem Steigerungssatz 1,4 des jeweiligen GKV-Regelsatzes.

4. Ergänzende Information zu Privatpreisen in unserer Praxis

Die GOÄ kommt ausschließlich für Ärzte zur Anwendung!