Informationen zu den Kosten und der Therapie (PKV/BEIHILFE)
Bitte beachten Sie:
2.1. BBhV-Anlage 9 - Stand 01.01.2026 - Bundesbeihilfefähige (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.8.2025)
2.2. LBhVO-BVO-NRW - Landesbeihilfefähige (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 01.01.2026)
2.3. KVB - Bundesbahnbeamte (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.8.2025)
- KVB-Kurzwegweiser: Satzung, Tarif, Krankenversorgung -
2.4. PBeaKK - Postbeamtenkrankenkasse (Erstattungsfähige) Höchstbeträge für Heilmittel - Physiotherapie (Gültig ab 1.5.2025)
Wichtiger Hinweis:
Die Beihilfefähigen Höchstbeträge liegen im Vergleich zu den Höchstpreisen des GKV-Spitzenverbandes, bei objektiver Betrachtung, unterhalb.
Diese Beihilfefähigen Höchstbeträge sind nicht Bestandteil meines Honorarvertrages!
Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Versicherten und ihrem öffentlichen Dienstherrn.
3. GebüTH - Gebührenübersicht für Privatpatienten*innen - Stand 01.01.2026
Bestandteil meines Honorarvertrages!
by Buchner & Partner GmbH, 24149 Kiel, Zum Kesselort 53 - www.privatpreise.de
Für die Preisvereinbarungen gilt der, bei der Anmeldung, vereinbarte Honorarvertrag.
Abgerechnet wird in der Regel mit dem Steigerungssatz 1,4 des jeweiligen GKV-Regelsatzes.
WICHTIG: Die GOÄ kommt ausschließlich für Ärzte zur Anwendung!
4. Ergänzende Information zu Privatpreisen in unserer Praxis
Abschließende Erklärung:
Für eine allgemeine Krankengymnastik hat der Physiotherapeut in der Regel eine Behandlungszeit zwischen 15 und 20 Minuten (Regelbehandlungszeit der GKV, an der wir uns orientieren).
In diesen Zeitrahmen fallen neben der Durchführung der eigentlichen Therapieleistung u.a. auch die Desinfektion der Behandlungsliege und das Stoßlüften des Behandlungraumes, die Terminabsprache, das Aufstellen eines individuellen Behandlungsplans, Hilfestellungen beim An-und Ausziehen sowie das Ausstellen der Verlaufsdokumentation und ggf. der Mitteilung an den verordnenden Arzt.